"Wahrlich, ich sage dir, du wirst nicht herauskommen, bis du den letzten Heller bezahlt hast." (Mt 5,26)

Die große Hilfe der Ablässe

Der Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe von Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistung Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet.

§1. Außer der höchsten Autorität der Kirche können nur diejenigen Ablässe gewähren, denen diese Vollmacht durch die Rechtsordnung zuerkannt oder vom Papst verliehen wird.

§2. Keine Autorität unterhalb des Papstes kann die Vollmacht zur Gewährung von Ablässen anderen übertragen, wenn ihr dies nicht vom Apostolischen Stuhl ausdrücklich zugestanden worden ist.

Der Ablass ist ein teilweiser (Teilablass) oder vollkommener (Vollablass), je nachdem er teilweise oder vollständig von zeitlichen Sündenstrafen befreit

Jeder Gläubige kann den Teil- oder Vollablass für sich selbst oder fürbittweise den Verstorbenen zuwenden.

Zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses sind die Verrichtung des mit dem Ablass versehenen Werkes und die Erfüllung folgender drei Bedingungen erforderlich:
sakramentale Beichte,
eucharistische Kommunion
und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters
[mehr...].
Darüber hinaus ist das Freisein von jeder Anhänglichkeit an irgendeine auch lässliche Sünde erforderlich.

Damit jemand fähig ist, Ablässe zu gewinnen, muss er getauft sein; er darf nicht exkommuniziert sein und muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke im Stand der Gnade befinden.

Damit aber jemand, der dazu fähig ist, Ablässe gewinnt, muss er zumindest die allgemeine Absicht haben, sie zu gewinnen, er muss auch die aufgelegten Werke gemäß den Bestimmungen der Ablassgewährung in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise  erfüllen.

Ein Ablass, der mit dem Gebrauch eines Andachtsgegenstandes verbunden ist, erlischt dann, wenn dieser Gegenstand wesentlich unbrauchbar geworden ist oder verkauft wird.

Die an den Besuch einer Kirche gebundenen Ablässe erlöschen nicht, wenn diese Kirche von Grund auf zerstört wurde und innerhalb von fünfzig Jahre an derselben  oder an ungefähr derselben Stelle und unter demselben Titel wieder errichtet wird.

Eines der wirksamsten Mittel, um den Armen Seelen zu helfen, sind die Ablässe, die wir ihnen schenken können.


Gehörlose und Stumme
 

Gehörlose bzw. Stumme können die mit öffentlichen Gebeten verbundenen Ablässe gewinnen, wenn sie zugleich mit den übrigen Gläubigen, die an demselben Ort beten, ihr Herz und ihre frommen Gedanken zu Gott erheben; bei privaten Gebeten reicht es aus, das sie diese geistig verrichten, mit Zeichen begleiten oder den Gebetstext mit den Augen verfolgen.


Eucharistische Anbetung
 

§ 1 Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Gläubigen gewährt,

1) der das Allerheiigste Sakrament für wenigsten eine halbe Stunde zur Anbetung besucht;
2) der am Ende der Abendmahlmesse am Gründonnerstag, wenn das Allerheiligste feierlich übertragen wird, in frommer Gesinnung das

Tantum erge

Gott ist nah in diesem Zeichen;
Kniet hin und betet an
Das Gesetz der Furcht muss weichen,
da der neue Bund begann;
Mahl der Liebe ohnegleichen;
nehmt im Glauben teil daran,
Gott dem Vater und dem Sohne
singe Lob, du Christenheit;
auch dem Geist auf gleichem Throne
sei der Lobgesang geweiht,
Bringet Gott im Jubeltone
Ehre, Ruhm und Herrlichkeit. Amen

betet.

§2 Ein Teilablass wird demjenigen Gläubigen gewährt,

1) der das Allerheiligste Sakrament zur Anbetung besucht,
2) der sich Jesus im Allerheiligsten Sakrament der Eucharistie mit einem rechtmäßig approbierten Gebet anvertraut.

O Sacrum convivium

O heiliges Gastmahl, in dem Christus empfangen,
das Andenken seines Leidens erneuert,
das Herz mit Gnaden erfüllt
und uns das Unterpfand der künftigen Herrlichkeit gegeben wird.

oder

Tantum erge

Gott ist nah in diesem Zeichen;
Kniet hin und betet an
Das Gesetz der Furcht muss weichen,
da der neue Bund begann;
Mahl der Liebe ohnegleichen;
nehmt im Glauben teil daran,
Gott dem Vater und dem Sohne
singe Lob, du Christenheit;
auch dem Geist auf gleichem Throne
sei der Lobgesang geweiht,
Bringet Gott im Jubeltone
Ehre, Ruhm und Herrlichkeit. Amen

PDF


Eucharistische und geistige Kommunion
 

§ 1 Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt,

1) der zum ersten Mal zum Tisch des Herrn tritt, oder demjenigen, der an der Feier der Erstkommunion anderer andächtig teilnimmt.
2) der nach dem Kommunionsempfang das Gebet

En ego, o bone et dulcissime Jesu

Siehe, o guter und lieber Jesus, vor deinem Angesicht werfe ich mich auf die Knie nieder und bitte dich, aus tiefer Seele flehend: Präge meinem Herzen ein den lebendigen Geist des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, eine wahre Reue über meine Sünden und den festen Willen, mich zu bessern. Mit innigem Mitleid und tiefem Schmerz schaue ich auf deine fünf Wunden und erwäge dabei, was der Prophet David von dir, o guter Jesus, geweissagt hat: “Sie haben meine Hände und meine Füße durchbohrt; sie haben alle meine Gebeine gezählt”.

vor dem Bild des Gekreuzigten andächtig betet;
dies gilt für jeden Freitag der österlichen Bußzeit.


§2 Ein Teilablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der in irgendeiner frommen, rechtmäßig approbierten Weise

1) einen Akt der geistlichen Kommunion erweckt;
2) die Danksagung nach dem Kommunionempfang dargebracht hat

z.B.

Anima Christi

Seele Christi, heilige mich.
Leib Christi, rette mich.
Blut Christi, tränke mich.
Wasser der Seite Christi, wasche mich.
Leiden Christi, stärke mich.
O guter Jesus, erhöre mich.
Birg in deinen Wunden mich.
Von dir lass nimmer scheiden mich.
Vor dem bösen Feind beschütze mich.
In meiner Todesstunde rufe mich,
zu dir zu kommen heiße mich
mit deinen Heiligen zu loben dich
in deinem Reiche ewiglich. Amen

oder

En ego, o bone et dulcissime Jesu

Siehe, o guter und lieber Jesus, vor deinem Angesicht werfe ich mich auf die Knie nieder und bitte dich, aus tiefer Seele flehend: Präge meinem Herzen ein den lebendigen Geist des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, eine wahre Reue über meine Sünden und den festen Willen, mich zu bessern. Mit innigem Mitleid und tiefem Schmerz schaue ich auf deine fünf Wunden und erwäge dabei, was der Prophet David von dir, o guter Jesus, geweissagt hat: “Sie haben meine Hände und meine Füße durchbohrt; sie haben alle meine Gebeine gezählt”.

PDF


Gewissenserforschung und Erweckung der Reue
 

 Ein Teilablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der, besonders bei der Vorbereitung auf die sakramentale Beichte, sein Gewissen erforscht mit dem Vorsatz, sich zu bessern.


Exerzitien und monatlicher Einkehrtag
 

§ 1 Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an geistlichen Übungen (Exerzitien) teilnimmt, die sich auf wenigsten drei Tage erstrecken.

§2 Ein Teilablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an einem monatlichen Einkehrtag teilnimmt


Schutzengel
 

 Ein Teilablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der den eigenen Schutzengel mit einem rechtmäßig approbierten Gebet in Frommer Gesinnung anruft.

z.B.

Angele Dei

Engel Gottes, mein Beschützer! Dir hat Gottes Vaterliebe mich anvertraut.
Erleuchte, beschütze, regiere und leite mich heute
Amen

oder

Heiliger Schutzengel mein, lass mich dir empfohlen sein; in allen Nöten steh mir bei, und halte mich von Sünden frei
An diesen Tag (in dieser Nacht) ich bitte dich, erleuchte, führe, schütze mich.
Amen


Gebetsnovenen, Litaneien und Kleine Offizien
 

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt,

1) der an einer öffentlich abgehaltenen Gebetsnovene andächtig teilnimmt.
2) der approbierte Litaneien in frommer Gesinnung betet.
(z. B.  die Litanei vom Heiligsten Namen Jesu,
die Litanei vom Heiligsten Herzen Jesu,
die Litanei vom Kostbaren Blut unseres Herrn Jesus Christus,
die Litanei von der seligen Jungfrau Maria,
die Litanei vom heiligen Josef;
die Allerheiligenlitanei.)
3) der ein approbiertes kleines Offizium in frommer Gesinnung verrichtet.


Kreuzwegandacht (Karfreitag)
 

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt,

1) der die Liturgie des Karfreitags andächtig mitfeiert und dabei an der Kreuzwegverehrung teilnimmt.
2) der selbst die fromme Übung der Kreuzwegandacht verrichtet oder sich während der Fernseh- oder Rundfunkübertragung der Kreuzwegandacht, die der Heilige Vater betet, mit ihm in frommer Gesinnung vereint.
[1) Die Andacht muss in den dafür vorgesehenen Kreuzwegstationen (z. B. Kirche) verrichtet werden.
2) Zur Errichtung eines Kreuzweges sind
14 Kreuze erforderlich, denen meist Tafeln oder Bilder beigefügt werden, welche die Leidensstationen von Jerusalem darstellen.
3) Üblicherweise gehört zum Kreuzweg die Lesung von 14 Schriftstellen, auf welche jeweils Gebete folgen: Zum geistlichen fruchtbaren Vollzug der Kreuzwegandacht genügt aber auch die Betrachtung des Leidens uns Sterbens des Herrn; daher ist die ausdrückliche Berücksichtigung der Einzelnen Stationsgeheimnisse nicht notwendig.
4) Zur Verrichtung der Kreuzwegandacht gehört das Gehen von der einen zur nächsten Station. Wenn beim gemeinsamen (öffentlichen) Vollzug nicht alle Teilnehmer ohne Schwierigkeiten mitgehen können, genügt es, wenn der Vorbeter sich zu den einzelnen Stationen begibt und die Übrigen an ihren Plätzen bleiben.
5) Gläubigen, denen der Mitvollzug der Kreuzwegandacht aus einsichtigen Grund nicht möglich ist, können denselben Ablass gewinnen, wenn sie in geistlicher Lesung und Betrachtung des Leidens und Sterbens unseres Herrn Jesus Christus wenigstens eine gewisse Zeit (Viertelstunde) verharren.]
mehr im Buch


Primizmesse
 

Ein vollkommener Ablass wird  gewährt,

1) dem Priester bei der feierlichen Primizmesse;
2) den Gläubigen, die daran teilnehmen
mehr im Buch

Rosenkranz BannerRosenkranz Banner
Rosenkranz

Ein vollkommener Ablass, wird demjenigen Christgläubigen gewährt,

 
1) der den Rosenkranz in einer Kirche, in einer öffentlichen Kapelle, in der Familie, in der Ordensgemeinschaft, in einer frommen Vereinigung oder überhaupt mit mehreren, die zu einem ehrenhaften Zweck zusammenkommen, betet.
2) der sich während der Fernseh- oder Rundfunkübertragung des Rosenkranzgebetes, das der Heilige Vater betet, mit ihm in frommer Gesinnung vereint.
Ansonsten wird ein Teilablass gewährt.
mehr im Buch


 Über 100 weitere Ablässe  können sie im
Handbuch der Ablässe
 (ISBN 978-88-209-8013-9; 142 Seiten) erfahren.
Handbuch der Ablässe

© 2008 - Libreria Editrice Vaticana

http://www.libreriaeditricevaticana.com/

 

 


Was sagen uns die Heiligen
 

"Wir gehen über die Ablässe hinweg, wie man nach der Ernte über das Stoppelfeld geht. Wie werden wir das in der Sterbestunde bereuen."

“Wenn die Heiligen, die im Himmel sind und unserer Hilfe nicht bedürfen, um unser Heil besorgt sind, wie viel mehr noch die Seelen des Fegefeuers, die unsere geistigen Wohltaten empfangen nach Maßgabe unserer Heiligkeit.

Es ist sicher: Diese Armen Seelen im Fegefeuer können nichts für sich selber tun, aber sie vermögen viel für uns. Die Erfahrung lehrt, dass es fast niemanden gibt, der die Seelen des Fegefeuers angerufen hätte, ohne die erbetene Gnade zu erhalten.

Wollen wir von Gott wahren Reueschmerz über unsere Sünden erbitten? Wenden wir uns an die Armen Seelen, die seit so vielen Jahren in den Flammen des Fegefeuers ihre Sünden bereuen, die sie begangen haben. Wenn wir uns den Himmel sichern wollen, so müssen wir einen großen Eifer besitzen, für die Armen Seelen zu beten. Man muss viel für sie beten, damit sie viel für uns beten. Oh, wenn man wüsste, welche Macht diese guten Armen Seelen über das Herz Gottes haben, und wenn man wüsste, welche Gnaden man durch ihre Fürbitten erlangen kann, sie wären nicht so sehr verlassen !”

(Johannes Maria Vianney, der Heilige Pfarrer von Ars)


Ich bete für die Verstorbenen, damit sie, wenn sie in der ewigen Herrlichkeit sein werden, auch für mich bitten.

(Hl. Augustinus)


Die Ablässe sollen wir sehr hoch schätzen, weil wir durch sie der göttlichen Gerechtigkeit Genugtuung leisten und schneller und leichter den Besitz des Himmels erlangen.

(Hl. Pius X.)


Für alle, die die Liebe Gottes und den Himmel suchen, sind die Ablässe ein unermesslicher Schatz und kostbare Edelsteine.

(Hl. Ignatius)


“Alles, was der Mensch denkt, spricht und tut, hat in sich etwas Lebendiges, das fortwirkt zum Guten oder zum Bösen. Wer Böses getan, muss eilen, seine Schuld durch Reue und Bekenntnis im Sakrament der Buße zu tilgen, sonst kann er die Folgen des Bösen in ihrer ganzen Entwicklung nur schwer oder gar nicht mehr verhindern. Ich habe dies bei Krankheit und Leiden mancher Menschen und bei dem Unsegen mancher Orte oft körperlich gefühlt, und es ist mir immer gezeigt worden, dass ungebüßte und unversühnte Schuld eine unberechenbare Nachwirkung hat. Ich sah die Strafen mancher Sünder bis an den späten Nachkommen wie als etwas Natürlich-Notwendiges, ebenso wie die Wirkung des Fluches, der auf ungerechtem Gute liegt, wo große Verbrechen geschehen sind. Ich sehe dies als so natürlich und notwendig, wie der Segen segnet und das Heilige heiligt ...”

(Anna Katharina Emmerich)



Die wichtigsten Texte der Heiligen Schrift
 

„Es sei zugegeben, dass in der Heiligen Schrift nirgendwo direkt vom jenseitigen Läuterungszustand (Fegfeuer) die Rede ist. Dennoch kann mit Recht behauptet werden, dass diese Glaubenswahrheit in der Heiligen Schrift gut verankert ist und aus ihr wenigstens indirekt bewiesen werden kann, besonders dadurch, dass in der Heiligen Schrift zum Gebet für die Verstorbenen aufgefordert wird. Das hätte aber keinen Sinn, wenn es den Zwischenzustand zwischen Himmel und Hölle nicht gäbe, weil ja das Gebet für die Seligen im Himmel über flüssig und für die Verdammten in der Hölle sinnlos wäre.“

Im 2. Makkabäerbuch (12,40—46) heißt es darüber:

Es ist ein heiliger und heilsamer Gedanke, für die Verstorbenen Sühneopfer darzubringen, damit sie von ihren Sünden erlöst werden.“

Bei Matthäus (12,32) spricht Jesus von der Sünde wider den Heiligen Geist und sagt:

„Jede Sünde und Lästerung wird den Menschen vergeben werden; aber die Lästerung wider den Heiligen Geist wird nicht vergeben werden. Wer wider den Heiligen Geist redet, dem wird es nicht vergeben werden, weder in dieser, noch in der anderen Welt.“ Daraus ist zu schließen, daß es im übrigen in der anderen Welt eine Vergebung gibt.

Auch bei Markus (3,29) und Lukas (12,10) ist dieses Wort Jesu erwähnt.

Matthäus überliefert uns in seinem Evangelium (5,25 ff) auch die Worte Jesu über den Knecht, der in den Kerker geworfen werden soll, weil er seinem Arbeitskollegen nicht vergeben wollte.

Es wird betont, daß er nicht eher aus dem Kerker entlassen werde, „bis er den letzten Heller bezahlt habe.“

Das steht auch bei Lukas (12,58f).

Schon der lateinische Kirchenschriftsteller Tertuilian griff diese Schriftstelle auf und gebrauchte sie als Beweis dafür, dass im Jenseits die ganze Schuld „bis auf die allergeringsten Vergehen gesühnt werden müsse.“

Zum weiteren Beweis sei auf den 1. Brief des Apostels Paulus an die Korinther (1 Kor 3,10—15) verwiesen.

Der Apostel mahnt darin jeden Korinther, auf festen Grund zu bauen und darauf ein solides Lebensgebäude zu errichten, denn sonst verbrennt sein Werk. „Er selbst wird zwar gerettet werden, aber wie durch Feuer hindurch.“

Wie durch Feuer! Heimweh kann wie Feuer brennen, besonders das Heimweh der Seele zu Gott!

Zusammenfassend zum Schriftbeweis für die Wirklichkeit eines jenseitigen Läuterungszustandes zwischen Tod und seliger Vollendung wird man sich dem Urteil anschließen können, das der Neutestamentler J. Gnilka gefällt hat: „Die Lehre vom Fegfeuer ist in der Heiligen Schrift noch nicht voll ausgeprägt, sondern nur so ansatzmäßig enthalten, dass die spätere theologische Entwicklung darauf auf bauen konnte.“

Das II. Vatikanische Konzil

spricht in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“ von den Seelen, die „aus diesem Erdenleben geschieden sind und im Jenseits gereinigt werden“ und sagt, dass es den „ehrwürdigen Glauben unserer Vorfahren an die lebendige Gemeinschaft mit den Brüdern und Schwestern, die in der himmlischen Herrlichkeit sind oder nach dem Tod noch gereinigt werden“, vom Konzil von Florenz und Trient ungeschmälert übernimmt.

Der Erlass der Kirche vom 17. Mai 1979

Darin sind acht entscheidende Sätze aufgeführt. In unserem Fall (Fegfeuer betreffend) werden wir drei Sätze herausgreifen.

1. Bevor der Mensch Gott voll und ganz erleben kann und sich an ihm erfreut, muss er entsprechend gereinigt werden (Fegfeuer). Diese Reinigung ist von der Strafe der Verdammung völlig verschieden.

2. Gebet, Beerdigungsriten und Totenkult (z. B. Allerseelen, Jahrzeitstiftungen) sind sinnvoll und berechtigt.

3. Das künftige Leben wird grundlegend anders sein, weil unsere geistige Seele Gott in seiner ganzen Größe, Güte und Herrlichkeit ungetrübt erleben wird.

Ich füge dazu an: Das Leben nach dem Tode ist und bleibt ein großes Geheimnis. Die Kirche hält in ihrem neuesten Erlass an der Fortdauer eines geistigen Elementes nach dem Tode fest. Dieses mit Bewusstsein und Willen ausgestattete „Ich“ löscht nicht aus, sondern besteht weiter als Seele. Weil aber „nichts Unreines in den Himmel eingehen kann“, darum würden wohl die allermeisten Menschen nicht zu Gott kommen können.